zur Navigation
07.07.1956

Bekannt gemacht am 14. November 2019
Schuldner:
Blasl
Vorname:
Reinhard
Grössingstraße 18
8740 Zeltweg
Gebdat: 07.07.1956
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2019
Anmeldungsfrist: 23.01.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 06.02.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi,-Nr.208,II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 33,00 % ihrer Forderungen, in Form von 10 Teilquoten zu je 3,30 %, die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156 a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerrruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 14. November 2019

Bekannt gemacht am 6. Februar 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 35 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 3,50 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 06.02.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Februar 2020

Bekannt gemacht am 25. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.02.2025
Beschluss vom 25. Februar 2020
Ausdruck vom: 11.05.2024 04:53:56 MESZ