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30.03.1967

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2025
Schuldner:
Kleinlehner
Vorname:
Ludwig
Gastgewerbe
Waldweg 10
3264 Reinsberg
Gebdat: 30.03.1967
Masseverwalter:
KIES Christian Mag.
Bahnhofstraße 2/7
3270 Scheibbs
Tel.: 07482/44 222, Fax: 07482/44 222-4
E-Mail: office@rechtsanwalt-kies.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.10.2025
Anmeldungsfrist: 25.11.2025
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 09.12.2025
um: 11.10 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 3. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 21. November 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 21. November 2025

Bekannt gemacht am 26. Februar 2026
Tagsatzung:
Datum: 24.03.2026
um: 10.30 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 65 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 60 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Beschluss vom 25. Februar 2026

Bekannt gemacht am 25. März 2026
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 65%, zahlbar wie folgt: 3% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 30.05.2026 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, die restlichen 62% in 10 gleich hohen Halbjahresraten zu je 6,2% beginnend 6 Monate ab Annahme.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 24. März 2026
Ausdruck vom: 29.03.2026 11:35:43 MESZ