BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 12/20v
Schuldenregulierungsverfahren
27.01.1983
früherer NameGheorgheAlina Mariana
Bekannt gemacht am 28. April 2020
- Schuldner:
- Nikitenko
- Vorname:
- Alina Mariana
Früherer Name: Gheorghe, Alina Mariana
Schippingerstraße 13
8051 Graz-Gösting
Gebdat: 27.01.1983
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.04.2020
Anmeldungsfrist: 07.07.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.08.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,42 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,42 % in 10 gleich großen Teilquoten zu je 0,342 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 10. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. April 2020
Bekannt gemacht am 4. August 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 12 %, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,2 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 9 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 04.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. August 2020
Bekannt gemacht am 18. August 2020
- Text:
- Der Beschluss dieses Gerichtes vom 04.08.2020, 311S 12/20v-19, wird berichtigt der Zahlungsplan hat zu lauten wie folgt::
Die Quote beträgt 12% zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,2%; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiterern 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 13. August 2020
Bekannt gemacht am 10. September 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.08.2025
Beschluss vom 10. September 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 01:34:59 MESZ