LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 98/26b
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
044460h
Bekannt gemacht am 28. Mai 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 44460h
- Schuldner:
- Fleissner + Partner Gesellschaft m.b.H.
Körösistraße 64a/IV/12
8010 Graz
FN 044460h
vertreten durch die Geschäftsführer:
1.) Ing. Gerhard Fleissner, geb. 05.04.1952
Körösistraße 64a/IV/14, 8010 Graz
2.) Paul Fleissner, MBA, geb. 10.11.1985
Körösistraße 66a/10a, 8010 Graz
- Text:
- vertreten durch:
Graf Isola Rechtsanwälte GmbH
Marburger Kai 47, 8010 Graz
- Masseverwalter:
- ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2
8010 Graz
Tel.: 0316/83 24 60-0, Fax: 0316/83 24 60-10
E-Mail: office@scherbaum-seebacher.at
vertreten durch den Geschäftsführer:
MMag. Gerhard Schedlbauer, Rechtsanwalt
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2026
Anmeldungsfrist: 30.06.2026
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
- Tagsatzung:
- Datum: 14.07.2026
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 18.08.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Text:
- Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplanes.
2. Die Antragstellerin übergibt ihre Forderungen und Ansprüche gegen die G+F Mariahilferstraße 127a Immobilien GmbH, neben Ansprüchen auf Werklohn sowie bereicherungs- und schadenersatzrechtliche Ansprüche, jedenfalls auch Ansprüche aus dem Titel der Anfechtung gem §§ 27 IO, an den vom Gericht zu bestellenden Masseverwalter als Treuhänder der Gläubiger gem den §§ 157ff IO. Es handelt sich um eine Treuhandüberwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gemäß §§ 157i ff IO. Das nach allfälligen Verfahrenskosten und der Kosten der Treuhandüberwachung verbleibende Verwertungsrealisat ist den Insolvenzgläubigern zusätzlich zur 20%igen Quote als Superquote auszuschütten. Dem Treuhänder wird zudem ein Kostendepot von EUR 100.000,00 zur Deckung der Treuhand und Rechtsverfolgungskosten übergeben.
Beschluss vom 28. Mai 2026
Bekannt gemacht am 14. Juli 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 14. Juli 2026
Bekannt gemacht am 13. August 2026
- Verlegung:
- Die für den 18.08.2026, 10.15 Uhr, Zimmer 230, Saal L, 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 08.09.2026
um: 11.35 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II.Stock, Saal L
Beschluss vom 13. August 2026
Bekannt gemacht am 3. September 2026
- Text:
- verbesserter Sanierungsplanvorschlag:
1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplanes.
2.) Die Schuldnerin unterwirft sich gemäß §§ 157 ff bezogen auf das übergebene Vermögen der Überwachung durch einen Treuhänder. Zum Treuhänder wird ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Mag. Gerhard Schedlbauer, bestellt (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote iSd §§ 157g ff IO, wobei dem Treuhänder unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind:
a. Übergebenes Vermögen:
Die Schuldnerin überträgt dem Treuhjänder iSd § 157i Abs. 1 IO unwiderruflich folgende Vermögenswerte und Ansprüche, soweit zu Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans noch offen, zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote an die Gläubiger;
- Forderungen und Ansprüche gegen die Obermeier Hospitality Investors GesmbH (FN 490383b, vormals firmierend unter G+F Mariahilferstraße 127a Immobilien GmbH).
- Forderungen und Ansprüche gegen die Mahü 127a Betriebs GmbH ( FN618206b), wobei jeweils neben Forderungen und Ansprüchen aus Werklohn bzw. Vertrag, auch Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus dem Titel der Anfechtung gemäß §§ 27 IO als an Treuhänder übergeben gelten.
Beschluss vom 3. September 2026
Bekannt gemacht am 8. September 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplanes.
2.) Die Schuldnerin unterwirft sich gemäß §§ 157 ff bezogen auf das übergebene Vermögen der Überwachung durch einen Treuhänder. Zum Treuhänder wird ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Mag. Gerhard Schedlbauer, bestellt (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote iSd §§ 157g ff IO, wobei dem Treuhänder unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind:
a. Übergebenes Vermögen:
Die Schuldnerin überträgt dem Treuhjänder iSd § 157i Abs. 1 IO unwiderruflich folgende Vermögenswerte und Ansprüche, soweit zu Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans noch offen, zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote an die Gläubiger;
- Forderungen und Ansprüche gegen die Obermeier Hospitality Investors GesmbH (FN 490383b, vormals firmierend unter G+F Mariahilferstraße 127a Immobilien GmbH).
- Forderungen und Ansprüche gegen die Mahü 127a Betriebs GmbH ( FN618206b), wobei jeweils neben Forderungen und Ansprüchen aus Werklohn bzw. Vertrag, auch Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus dem Titel der Anfechtung gemäß §§ 27 IO als an Treuhänder übergeben gelten.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 08.09.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtbarquote von 20 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans.
Zudem unterwirft sich die Schuldnerin gemäß §§ 157 ff bezogen auf das übergebene Vermögen der Überwachung durch einen Treuhänder. Zum Treuhänder wird ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Mag. Gerhard Schedlbauer, bestellt (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote iSd §§ 157g ff IO, wobei dem Treuhänder unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind:
a. Übergebenes Vermögen:
Die Schuldnerin überträgt dem Treuhjänder iSd § 157i Abs. 1 IO unwiderruflich folgende Vermögenswerte und Ansprüche, soweit zu Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans noch offen, zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote an die Gläubiger;
- Forderungen und Ansprüche gegen die Obermeier Hospitality Investors GesmbH (FN 490383b, vormals firmierend unter G+F Mariahilferstraße 127a Immobilien GmbH).
- Forderungen und Ansprüche gegen die Mahü 127a Betriebs GmbH ( FN618206b), wobei jeweils neben Forderungen und Ansprüchen aus Werklohn bzw. Vertrag, auch Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus dem Titel der Anfechtung gemäß §§ 27 IO als an Treuhänder übergeben gelten.
Das Insolvenzverfahren (Konkursverfahren bzw. Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.
Beschluss vom 8. September 2026
Bekannt gemacht am 28. September 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.10.2026
Beschluss vom 28. September 2026
Ausdruck vom: 14.10.2026 20:23:06 MESZ
