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14.04.1969

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2018
Schuldner:
Bittner
Vorname:
Reinhard
Veranstaltungstechnik
Dr. Karl Renner Straße 2
2232 Deutsch Wagram
Gebdat: 14.04.1969
Masseverwalter:
Dr. Michaela JAHN Rechtsanwältin
Trautsongasse 6/5
1080 Wien
Tel.: 01/402 1505, Fax: 01/402 1505 85
E-Mail: kanzlei@ra-jahn.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.10.2018
Anmeldungsfrist: 05.12.2018
Geringfügig:
Der Konkurs ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 19.12.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link SERVICE und Gerichtsformulare, Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at - BÜRGERSERVICE - Formulare - Insolvenzverfahren allgemein - Anmeldung einer Forderung, einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 11. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 19. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 4. Februar 2019
Tagsatzung:
Datum: 27.02.2019
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als zu niedrig.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Februar 2019

Bekannt gemacht am 27. Februar 2019
Abberaumung:
Die für den 27.02.2019 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 27. Februar 2019

Bekannt gemacht am 16. September 2019
Tagsatzung:
Datum: 13.11.2019
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, davon 10 % als Verteilungsquote aus der Insolvenzmasse und 90 % zahlbar in 84 monatlichen Raten zu je 1,07142 %. Die Insolvenzverwalterin erachtet diese Quote als angemessen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Die Frist zur zwangsweisen Unternehmensschließung wird gemäß § 115 Abs 4 IO um 6 Monate erstreckt.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 13. September 2019

Bekannt gemacht am 14. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten neben einer Verteilungsquote von 23% eine Zahlungsplanquote von 77%, zahlbar wie folgt: 84 Monatsraten zu je 0,9167% beginnend mit 15.12.2019, die Folgequoten fällig jeweils am 15. der Folgemonate, die letzte Quote fällig am 12.11.2026.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einem Guthaben von EUR 47.267,38.
Bestätigung:
Der am 13.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 13. November 2019

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.11.2026
Beschluss vom 4. Dezember 2019
Ausdruck vom: 28.03.2024 20:14:10 MEZ