BG Innsbruck (811), Aktenzeichen 22 S 45/23a
Schuldenregulierungsverfahren
28.10.1949
Bekannt gemacht am 11. April 2023
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Wolfram
Museumstraße 26/5
6020 Innsbruck
Gebdat: 28.10.1949
- Beteiligter:
- SCHULDENBERATUNG TIROL
MMag. Iris Kärle
Wilhelm-Greil-Str. 23/5
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/577649, Fax: 0512/577649-10
E-Mail: office@sbtirol.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.04.2023
Anmeldungsfrist: 02.05.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 02.06.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 6, 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Schuldner bietet folgenden Zahlungsplan an: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,22 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen drei Jahren.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 7. April 2023
Bekannt gemacht am 5. Juni 2023
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 02.06.2023 eingeleitet.
- Tilgungsplan:
- Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
- Text:
- Zum Treuhänder wird ASB Schuldnerberatungen GmbH, Bockgasse 2 B, 4020 Linz, Tel. 0732/653631, Email: treuhand@asb-gmbh.at bestellt.
Beschluss vom 2. Juni 2023
Bekannt gemacht am 27. Juni 2023
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 27. Juni 2023
Bekannt gemacht am 25. Juni 2024
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2023/2024 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 16,93 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.
Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.
Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 25. Juni 2024
Bekannt gemacht am 24. Juni 2025
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2024/2025 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 16,93 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.
Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.
Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 23. Juni 2025
Ausdruck vom: 01.07.2025 20:39:26 MESZ