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143319p

Bekannt gemacht am 22. März 2024
Firmenbuchnummer:
FN 143319p
Schuldner:
Rupert Fertinger GmbH.
Rupert Fertinger-Straße 1
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
FN 143319p
Geschäftsanschrift
weitere Geschäftsanschrift:
Hauskirchner Straße 4
2183 Neusiedl an der Zaya
Masseverwalter:
LANG Michael Ludwig Mag.
Krugerstraße 13, 1. Stock
1010 Wien
Tel.: 01/513 44 34, Fax: 01/513 44 34 44
E-Mail: michael.lang@klh-law.at
Masseverwalterstellvertreter:
HERZER Wolfgang Mag.
Krugerstraße 13
1010 Wien
Tel.: 01/513 44 34, Fax: 01/513 44 34 44
E-Mail: wolfgang.herzer@klh-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.03.2024
Anmeldungsfrist: 11.04.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.04.2024
um: 13.45 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 13.06.2024
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 22. März 2024

Bekannt gemacht am 2. April 2024
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz
5. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19

Beschluss vom 2. April 2024

Bekannt gemacht am 29. April 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. April 2024

Bekannt gemacht am 14. Juni 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere je 7 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Für den Fall des Zahlungsverzugs absolutes Wiederaufleben der Forderung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 18.07.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 13. Juni 2024

Bekannt gemacht am 18. Juli 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 13.06.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Juli 2024

Bekannt gemacht am 12. August 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.06.2026
Beschluss vom 12. August 2024
Ausdruck vom: 11.10.2026 01:24:07 MESZ