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14.06.1953

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Schuldner:
Üllen
Vorname:
Konrad
Pensionist
Dr.Schwaiger-Straße 9/1
8490 Bad Radkersburg
Gebdat: 14.06.1953
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.05.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 24.07.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: VSA/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,6725 % ihrer Forderungen, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 0,0636 % . Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen der Beitragsaufrechnung fällig, die weiteren 41 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 5. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der Raiffeisenbank Bad Radkersburg-Klöch eGen. überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 22. Juli 2020
Text:
Der Schuldner hat nachstehenden modifizierten Zahlungsplanvorschlag vorgelegt:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,6623 % ihrer Forderung, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 0,0633 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen der Beitragsaufrechnung fällig, die weiteren 41 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate, wobei in den Monaten in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.
Beschluss vom 22. Juli 2020

Bekannt gemacht am 24. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 24.07.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 24. Juli 2020

Bekannt gemacht am 24. August 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 8.8.2020 .
Beschluss vom 24. August 2020
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:54:06 MESZ