LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 18/25w
Konkursverfahren
437525w
Bekannt gemacht am 12. Februar 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 437525w
- Schuldner:
- Acrylstudio GmbH
Industriezentrum (IZ) NÖ-Süd, Straße 15, Objekt M33
2355 Wiener Neudorf
FN 437525w
vertreten durch:
Allinger Ludwiger RAe GesbR
2700 Wr. Neustadt, Herrengasse 25
- Masseverwalter:
- WEBER-WILFERT Romana Dr.
Bachgasse 10
2340 Mödling
Tel.: 02236/869 291, Fax: 02236/869 580
E-Mail: moedling@csw-legal.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.02.2025
Anmeldungsfrist: 10.04.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 24.04.2025
um: 11.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 12. Februar 2025
Bekannt gemacht am 20. Februar 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 20. Februar 2025
Bekannt gemacht am 9. Jänner 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 29.01.2026
um: 11.10 Uhr
Ort: Zimmer 34
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Massegläubiger werden voll befriedigt - Konkursgläubiger erhalten eine Quote von ca. 9 %.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 8. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 9. Februar 2026
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 29. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 16. April 2026
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 8. April 2026
Bekannt gemacht am 11. Mai 2026
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 3. Mai 2026
Bekannt gemacht am 31. Juli 2026
- Schuldner:
- Acrylstudio GmbH
Industriezentrum (IZ) NÖ-Süd, Straße 15, Objekt M33
2355 Wiener Neudorf
FN 437525w
vertreten durch:
Allinger Ludwiger RAe GesbR
2700 Wr. Neustadt, Herrengasse 25
- Text:
- Die mit diesem Beschluss in ihr Amt wieder eingesetzte Masseverwalterin hat mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 14.961,48 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden, in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. rund 1 %.
In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 29. Juli 2026
Bekannt gemacht am 28. August 2026
- Text:
- Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters eingelangt am 29.7.2026 wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschluss zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.
Beschluss vom 24. August 2026
Ausdruck vom: 11.10.2026 17:28:21 MESZ
