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21.01.1977

Bekannt gemacht am 9. März 2021
Schuldner:
Rahimic
Vorname:
Rifet
Meierhofgasse 165
2272 Ringelsdorf
Gebdat: 21.01.1977
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.03.2021
Anmeldungsfrist: 08.06.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 22.06.2021
um: 08.00 Uhr
Ort: VHS II, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,231% ihrer forderungen, und zwar wie folgt:
60 gleich große Teilquoten zu je 0,003%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. März 2021

Bekannt gemacht am 22. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 09.09.2021
um: 08.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal II
Beschluss vom 22. Juni 2021

Bekannt gemacht am 24. August 2021
Text:
Der Schuldner hat einen abgeänderten Zahlungsplan vorgelegt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,79% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,009 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Beschluss vom 24. August 2021

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 09.09.2021 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 9. September 2021

Bekannt gemacht am 28. September 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 27. September 2021

Bekannt gemacht am 24. März 2022
Text:
"Die Zusammenrechnung der Bezüge des Schuldners wurde angeordnet."
Beschluss vom 24. März 2022

Bekannt gemacht am 5. Mai 2022
Text:
"Infolge Beendigung des Dienstverhältnisses bei Ing. Manfred Hackl ist eine Zusammenrechnung der Bezüge nicht mehr vorzunehmen."
Beschluss vom 5. Mai 2022
Ausdruck vom: 18.04.2024 04:26:15 MESZ