HG Wien (007), Aktenzeichen 9 S 25/26d
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
456629p
Bekannt gemacht am 25. Februar 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 456629p
- Schuldner:
- CAT Bar GmbH
Lerchenfelder Gürtel 48/Top 1
1080 Wien
FN 456629p
früher: Berggasse 5/18, 1090 Wien
- Masseverwalter:
- WÖRAN Jakob Mag.
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 5335272, Fax: 533527215
E-Mail: office@abel-legal.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- ABEL-STODOLA Felicitas LL.M. (WU), BSc (WU)
Rechtsanwalt
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72 - 15
E-Mail: office@abel-legal.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.02.2026
Anmeldungsfrist: 30.04.2026
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 07.05.2026
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1707, 17. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 21.05.2026
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1707, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 25. Februar 2026
Bekannt gemacht am 5. Mai 2026
- Verlegung:
- Die für den 21.05.2026, 11.15 Uhr, Zi. 1707, 17. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 28.05.2026
um: 12.15 Uhr
Ort: Zimmer 1707, 17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Beschluss vom 4. Mai 2026
Bekannt gemacht am 8. Mai 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Verlegung:
- Die für den 28.05.2026, 12.15 Uhr, Zimmer 1707, 17. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 11.06.2026
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1707, 17.Stock
Beschluss vom 7. Mai 2026
Bekannt gemacht am 15. Juni 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 23 %, zahlbar wie folgt:
- eine Barquote von 8 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes;
- weitere je 5 % binnen 8, 16, 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 11.06.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 11. Juni 2026
Bekannt gemacht am 9. Juli 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.06.2028
Beschluss vom 9. Juli 2026
Ausdruck vom: 17.10.2026 00:57:26 MESZ
