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513495s

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2023
Firmenbuchnummer:
FN 513495s
Schuldner:
FATI Stein & Pflasterungen GmbH
Kleistgasse 15/7
1030 Wien
FN 513495s
Masseverwalter:
SOMMERER Peter Mag.Dr.
Salztorgasse 2/11
1010 Wien
Tel.: 503 17 90, Fax: 503 17 90/444
E-Mail: office@sommerer.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.12.2023
Anmeldungsfrist: 17.01.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 31.01.2024
um: 09.50 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 14. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 31. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 11. März 2024
Tagsatzung:
Datum: 10.04.2024
um: 10.50 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100 % in 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. März 2024

Bekannt gemacht am 10. April 2024
Text:
erstreckte Sanierungsplantagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung
14.05.2024, 11:15 Uhr, Zimmer Nr. 1610
Beschluss vom 10. April 2024

Bekannt gemacht am 14. Mai 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
Die Schuldnerin ändert den Sanierungsvorschlag wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100 % zahlbar wie folgt:
Eine Barquote von 25 %, binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes. Weitere je 15 % binnen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Weitere 30 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Bei sonstiger Versagung der Bestätigung ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen, (inclusive Kostendepot von EUR 7.000,-- für allfällige Exekutionsschritte), sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 1.7.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen.
Weitere Bestätigungsvoraussetzung bis zum 30.8.2024 ist die grundbücherliche Einverleibung der Gläubiger-anonymen Kollektivhypothek, welche erst nach Erlag der Barquote beantragt werden wird, im Sinne der nachstehenden Punkte:
Weiters stimmt Hamit Polisi, geb. 20.5.1963 als Liegenschaftseigentümer und Geschäftsführer der Schuldnerin ausdrücklich zu, dass:
1. zugunsten der Gläubiger eine Höchstbetragshypothek über EUR 250.000,00 im Sinne des § 157 h Abs. 3 IO zur Sicherung der Erfüllung des Sanierungsplanes, und zwar simultan auf der Liegenschaft EZ 971, KG 05211 Mannswörth und hinsichtlich des Anteils 117/2046 (B-LNR 14) der Liegenschaft EZ 1897, KG 01101 Favoriten, mit denen Wohnungseigentum an W25 samt Loggia und K24 untrennbar verbunden sind, einverleibt wird, und
2. der Insolvenzverwalter zum Treuhänder der Gläubiger bestellt wird, mit dem Auftrag, für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Teilquote auch nur eines Gläubigers die Liegenschaften zugunsten der Gläubiger zu verwerten und den verbleibenden, zugewiesenen Erlös (nach Abzug aller Spesen) an die Insolvenzgläubiger und den Restbetrag an Herrn Hamit Polisi, geboren am 20.5.1963 zu bezahlen
3. eine Erklärung gemäß § 156 c (1) IO (siehe ./B) abgebe.

Beschluss vom 14. Mai 2024

Bekannt gemacht am 24. Juni 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 14.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Beteiligter:
SOMMERER Peter Mag.Dr.
Treuhänder
Salztorgasse 2/Top 11
1010 Wien
Tel.: 503 17 90, Fax: 503 17 90/444
E-Mail: office@sommerer.co.at
Beschluss vom 21. Juni 2024

Bekannt gemacht am 15. Juli 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.05.2026
Beschluss vom 15. Juli 2024

Bekannt gemacht am 28. Juli 2026
Text:
Die mit Beschluss vom 14.5.2024 angeordnete Überwachung des Schuldners wird auf Antrag
des Treuhänders gemäß § 157 d Abs. 1 IO für beendet erklärt.
Beschluss vom 28. Juli 2026

Bekannt gemacht am 18. August 2026
Überwachung:
Die Beendigung der Überwachung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 18. August 2026
Ausdruck vom: 06.10.2026 23:18:41 MESZ