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101025t

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2020
Firmenbuchnummer:
FN 101025t
Schuldner:
Krauseco Werkzeugmaschinen GmbH
Wolfganggasse 58-60
1120 Wien
FN 101025t
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Erwin SENONER
Mariahilferstraße 88a
1070 Wien
Tel.: 890 01 31, Fax: 890 01 31 11
E-Mail: wien@csw-legal.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.10.2020
Anmeldungsfrist: 02.12.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 16.12.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1911 (19. Stock)
1. Gläubigerversammlung

Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren

Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 30. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 4. November 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Die Schließung der Unternehmensbereiche Konstruktion, Service & Montage, Projektsteuerung wird angeordnet.
Beschluss vom 4. November 2020

Bekannt gemacht am 30. November 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Verwaltung" und "Unternehmensentwicklung (Business Development")
Beschluss vom 30. November 2020

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2020
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:
eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 20% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 26.02.2021 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 16. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 2. März 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 2. März 2021

Bekannt gemacht am 3. März 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 16.12.2020 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 3. März 2021

Bekannt gemacht am 22. März 2021
Text:
Das gegenständliche Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung der Schuldnerin Krauseco Werkzeugmaschinen GmbH, Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien wird infolge rechtskräftiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans am 3.3.2021 (rechtskräftig am 22.3.2021) in ein Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 22. März 2021

Bekannt gemacht am 23. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 21.10.2021
um: 10.40 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. September 2021

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 16.11.2022
um: 10.40 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 27. Oktober 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 11:46:25 MESZ