HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 167/19x
Konkursverfahren
Aktueller Schuldner: Costinel-Dan Bot, Inhaber der prot. Firma Airport Transfer Agency ATAV e.U.
477595x
29.02.1984
Bekannt gemacht am 20. November 2019
- Schuldner:
- Bot
- Vorname:
- Costinel-Dan
Betrieb einer Taxifunkzentrale
Weinberggasse 8/1A
1190 Wien
Gebdat: 29.02.1984
- Masseverwalter:
- Rechtsanwältin Dr. Angela STEGER
Rabensteig 1/10
1010 Wien
Tel.: 5326111, Fax: 532 85 98
E-Mail: a.steger@einfach-recht.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.11.2019
Anmeldungsfrist: 16.01.2020
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 30.01.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 20. November 2019
Bekannt gemacht am 30. Dezember 2019
- Text:
- "Costinel-Dan Bot, Geb.dat.: 29.02.1984, Inhaber der Airport Transfer Agency Vienna ATAV e.U., FN 477595x"
Beschluss vom 30. Dezember 2019
Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
- Firmenbuchnummer:
- FN 477595x
- Schuldner:
- Costinel-Dan Bot, Inhaber der prot. Firma Airport Transfer Agency ATAV e.U.
Weinberggasse 8/1A
1190 Wien
FN 477595x, Gebdat: 29.02.1984
Betrieb einer Taxifunkzentrale
ACHTUNG! Berichtigung!
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 30. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 5. März 2020
- Text:
- Für die Prüfung der Forderung der carmed GmbH, Wiener Straße 7, 2203 Eibesbrunn wird Dr. Andrea Fruhstorfer, RA, Gluckgasse 1, 1010 Wien zum besonderen Verwalter gem. § 86 Abs 1 Z 2 IO bestellt.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.03.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 20 % in 14 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,4285 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 4. März 2020
Bekannt gemacht am 10. März 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 26.03.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 10. März 2020
Bekannt gemacht am 16. März 2020
- Verlegung:
- Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.05.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Beschluss vom 15. März 2020
Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
- Text:
- Die Tagsatzung am 7.5.2020, 11.15 Uhr, findet im Saal 1811, 18. Stock, statt.
Beschluss vom 4. Mai 2020
Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 22 % Quote, zahlbar wie folgt:
a) 0,846 % binnen 1 Jahr nach Annahme des Zahlungsplanes,
b) weitere je 1,762 % in 12 halbjährlich folgenden Raten, beginnend mit 7.11.2021, die letzte Rate am 7.5.2027
- Bestätigung:
- Der am 07.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 22 % Quote, zahlbar wie folgt:
a) 0,846 % binnen 1 Jahr nach Annahme des Zahlungsplanes,
b) weitere je 1,762 % in 12 halbjährlich folgenden Raten, beginnend mit 7.11.2021, die letzte Rate am 7.5.2027
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 7. Mai 2020
Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.05.2027
Beschluss vom 29. Mai 2020
Bekannt gemacht am 28. Mai 2021
- Text:
- Antrag vom 25.5.2021 auf Stundung von Zahlungsplanverbindlichkeiten ( § 11 2.COVID-19-JuBG ).
Wesentlicher Inhalt: Stundung der ab 7.5.2021 fällig werdenden Zahlungsplanraten für die Dauer von 9 Monaten.
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu diesem Antrag zu äußern. Im Fall der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen
( § 11 Abs. 2 2.COVID-19-JuBG ).
Beschluss vom 27. Mai 2021
Bekannt gemacht am 17. Juni 2021
- Text:
- Die vom Schuldner beantragte Stundung der Verbindlichkeiten aus dem am 7.5.2020 angenommenen Zahlungsplan für die Dauer von neun Monaten wird bewilligt.
Beschluss vom 16. Juni 2021
Ausdruck vom: 27.04.2024 06:05:03 MESZ