HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 215/24w
Konkursverfahren
472497z
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 472497z
- Schuldner:
- SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH
Wipplingerstraße 35, 4. Stock
1010 Wien
FN 472497z
früher: Paulanergasse 35, 4. Stock, 1040 Wien
- Masseverwalter:
- RIEL Stephan Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.12.2024
Anmeldungsfrist: 11.02.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 25.02.2025
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi.1701
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 20. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 10. Jänner 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 9. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 26. Februar 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 01.04.2025
um: 11.50 Uhr
Ort: Zi. 1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 25. Februar 2025
Bekannt gemacht am 11. Juni 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 09.09.2025
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi. 1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 6. Juni 2025
Bekannt gemacht am 6. August 2025
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870
1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländsicher Kreditorenverband
1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Finanzprokuratur
1010 Wien, Singerstraße 17-19
4. Österreichischer Verband Creditreform
1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Beschluss vom 5. August 2025
Bekannt gemacht am 5. September 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 5. September 2025
Bekannt gemacht am 1. April 2026
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 31. März 2026
Ausdruck vom: 11.10.2026 12:14:18 MESZ
