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522842k

Bekannt gemacht am 18. September 2025
Firmenbuchnummer:
FN 522842k
Schuldner:
KaSa - Studio für körperliches und geistiges Wohlbefinden OG
Gabelsbergerstraße 2, 4. Stock, Top 7
9020 Klagenfurt am Wörthersee
FN 522842k
Masseverwalter:
MUTZ Martin Mag.
Gabelsbergerstraße 5
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/591 638, Fax: 0463/591 638-220
E-Mail: martin.mutz@actlegal-wmwp.com
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.09.2025
Anmeldungsfrist: 20.10.2025
Tagsatzung:
Datum: 03.11.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: VHS 225/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 15.12.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: VHS 225/II.Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
5 % binnen 30 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, wobei die Auszahlung durch den Insolvenzverwalter erfolgt;
5 % binnen 6 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans;
5 % binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans,
5 % binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 18. September 2025

Bekannt gemacht am 5. November 2025
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Die Schließung des Unternehmens im Teilbereich/Teilbetrieb
Standort 8720 Knittelfeld, Marktgasse 7, Büroräume 16,19,20
per 15.11.2025
wird insolvenzgerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 3. November 2025

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2025
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Es wird von der Schuldnerin eine Quote von 20 % angeboten, zahlbar in 24 Monaten, wobei die ersten 5 % ausgeschüttet werden vom Insolvenzverwalter binnen 30 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, und die weiteren drei Raten in Höhe von je 5 %, bis 15. Juni 2026, 15. Dezember 2026 und 15. Juni 2027.

Beschluss vom 15. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2026
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.12.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in 24 Monaten,
wobei die ersten 5 % ausgeschüttet werden vom Insolvenzverwalter binnen 30 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, und die weiteren drei Raten in Höhe von je 5 %, bis 15.06.2026, 15.12.2026 und 15.06.2027 zu leisten sind;
mit Verfall der Raten und relativem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung im Sinne des § 156a IO 14 Tage nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung.
Beschluss vom 19. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 10. Februar 2026
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.06.2027
Beschluss vom 4. Februar 2026
Ausdruck vom: 19.10.2026 05:02:28 MESZ