LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 38/25z
Konkursverfahren
576943x
Bekannt gemacht am 7. März 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 576943x
- Schuldner:
- Montage Pool GmbH
Leondinger Straße 67/2/Top 8
4050 Traun
FN 576943x
Verwertung von Anlagen, Anlagenkomponenten und Standorten; Beratungstätigkeiten beim Rückbau und Verwertung von Standorten; Anlagen und Anlagenkomponenten und Großprojektabwicklung; Ausübung des Baugewerbetreibenden, beschränkt auf ausführende Tätigkeiten; es werden überwiegend Leistungen aus Subunternehmertätigkeiten erbracht; Personalüberlassung, Personalorganisation, Personalberatung und -vermittlung
- Masseverwalter:
- WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: +43 7252 50300-30, Fax: +43 7252 50300-50
E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.03.2025
Anmeldungsfrist: 29.04.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 13.05.2025
um: 10.20 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 7. März 2025
Bekannt gemacht am 9. Mai 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 9. Mai 2025
Ausdruck vom: 06.07.2025 03:31:22 MESZ