BG Voitsberg (633), Aktenzeichen 12 S 4/26d
Schuldenregulierungsverfahren
09.07.1961
Bekannt gemacht am 4. März 2026
- Schuldner:
- Ing. Huber
- Vorname:
- Walter
Stadionstraße 9/5
8572 Bärnbach
Gebdat: 09.07.1961
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.03.2026
Anmeldungsfrist: 24.04.2026
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Gesamtvollstreckung:
- Dieses Schuldenregulierungsverfahren wird als Gesamtvollstreckung geführt.
- Tagsatzung:
- Datum: 12.05.2026
um: 12.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Das auf Antrag eines Gläubigers eröffnete Schuldenregulierungsverfahren ist im Insolvenzedikt auch als Gesamtvollstreckung zu bezeichnen. Die Gesamtvollstreckung ist zu beenden, sobald der Schuldner die Annahme eines Sanierungsplans, eines Zahlungsplans oder die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragt (§ 184a Abs 1 IO).
Während einer Gesamtvollstreckung können Vertragspartner des Schuldners mit dem Schuldner geschlossene Verträge nach § 5 Abs. 4 IO und die zur Benutzung einer solchen Wohnung notwendigen Verträge, insbesondere zur Energieversorgung, nur aus wichtigem Grund auflösen, solange der Schuldner die während des Verfahrens anfallenden Entgelte leistet. § 25a Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 IO ist anzuwenden (§ 184a Abs 2 IO).
Forderungen von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner bei Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen wenn sie weder Masseforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen. Diese Insolvenzgläubiger sind zur Anmeldung ihrer Forderungen
aufzufordern (§ 184a Abs 3 IO).
Beschluss vom 4. März 2026
Ausdruck vom: 14.04.2026 23:12:05 MESZ
