LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 38/26f
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
110341t
Bekannt gemacht am 23. April 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 110341t
- Schuldner:
- Ing. Franz Hofer Gesellschaft m.b.H.
Drechslergasse 10
2620 Loipersbach
FN 110341t
vertreten durch:
ALLINGER LUDWIGER
Rechtsanwälte GesbR
Herrengasse 25
2700 Wiener Neustadt
- Masseverwalter:
- HABERLER Klaus Mag.
MSC-Bauteil 1 / Schwarzottstr. 2a
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/616 17, Fax: 02635/616 17-18
E-Mail: office@msc-recht.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.04.2026
Anmeldungsfrist: 09.06.2026
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.06.2026
um: 09.15 Uhr
Ort: Zimmer 34, Parterre
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: "Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme
des Sanierungsplanes"
Der(Die) Geschäftsführer/in der Schuldner/in bzw. der Schuldner/ die Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Beschluss vom 23. April 2026
Bekannt gemacht am 24. Juni 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des
Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich
des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits beim
Masseverwalter erliegt, weitere Quoten von je 5 % binnen 8, 16 und 24
Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 23.06.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des
Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich
des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits beim
Masseverwalter erliegt, weitere Quoten von je 5 % binnen 8, 16 und 24
Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Beschluss vom 23. Juni 2026
Bekannt gemacht am 10. Juli 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.06.2028
Beschluss vom 9. Juli 2026
Ausdruck vom: 16.10.2026 19:57:18 MESZ
