zur Navigation
16.03.1991

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Schuldner:
Koiner
Vorname:
Michael
Weyergasse 14
8750 Judenburg
Gebdat: 16.03.1991
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2020
Anmeldungsfrist: 11.06.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: II. Stock Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 45,82 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
45,82 % innerhalb von 5 ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 4,582 %; die erste Teilquote
ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Am Schweizer Garten 1, Objekt 2, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Text:
Die am 25. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss, statt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,73 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
30,73 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 5,12 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6
Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 15. Juli 2020
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:15:14 MESZ