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537454z

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2022
Firmenbuchnummer:
FN 537454z
Schuldner:
HSV BAU KG
Schiffmühlenstraße 44-46/24/10
1220 Wien
FN 537454z
Masseverwalter:
HERZER Wolfgang Mag.
Krugerstraße 13
1010 Wien
Tel.: 513 44 34, Fax: 513 44 34 44
E-Mail: office@klh-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.01.2022
Anmeldungsfrist: 23.02.2022
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 09.03.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Beschluss vom 11. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 9. März 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 9. März 2022

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Tagsatzung:
Datum: 04.05.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % in 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 1. April 2022

Bekannt gemacht am 8. April 2022
Tagsatzung:
Datum: 04.05.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. April 2022

Bekannt gemacht am 4. Mai 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in der Höhe von 50% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 01.06.2022 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) je 25% nach 8 und 16 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 04.09.2023

Beschluss vom 4. Mai 2022

Bekannt gemacht am 2. Juni 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 04.05.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 2. Juni 2022

Bekannt gemacht am 22. Juni 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.09.2023
Beschluss vom 22. Juni 2022
Ausdruck vom: 09.05.2024 00:58:11 MESZ