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12.08.1993

Bekannt gemacht am 10. November 2020
Schuldner:
Stiller
Vorname:
Patrick
Notstandshilfe
Krottendorf 387
8570 Voitsberg
Gebdat: 12.08.1993
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel. +43 316 372507
Fax. +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.11.2020
Anmeldungsfrist: 05.01.2021
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Der Schuldner bleibt über sein Gehaltskonto bei der Volksbank Steiermark AG bis auf Widerruf weiterhin frei verfügungsberechtigt.
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2021
um: 13.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,59 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans durch 10 gleiche halbjährliche Teilquoten zu je 1,559 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 10. November 2020

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2021
Text:
Der Schuldner hat einen modifizierten Zahlungsplan vorgelegt, über den in der Tagsatzung am 19.1.2021 abgestimmt werden wird.
Dieser lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 22,48 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans. 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht der Raiffeisenbank Lipizzanerheimat, dann 5 Teilquoten zu je 3,74 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 13. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2021
Bestätigung:
Der am 19.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 23 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans. 2 Jahre lang läuft das vertragliche Pfandrecht an den Einkommensbezügen des Schuldners, danach 6 Teilquoten zu je 3,833 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 7 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes an den Einkommensbezügen des Schuldners fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 20. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 11. Februar 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Beschluss vom 10. Februar 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 07:16:03 MESZ