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04.07.1987

Bekannt gemacht am 21. Mai 2019
Schuldner:
Huber
Vorname:
Thomas
Kraftfahrer
Mößna 52
8961 Stein an der Enns
Gebdat: 04.07.1987
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316/372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.05.2019
Anmeldungsfrist: 02.07.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Gem. § 220 IO wird ausgesprochen, dass es sich im gegenständlichen Insolvenzverfahren um ein Hauptverfahrens im Sinne der EU - Insolvenzordnung handelt.
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, Zimmer Nr. 4
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. Mai 2019

Bekannt gemacht am 25. Juli 2019
Tagsatzung:
Datum: 10.09.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: EG, Zimmer Nr. 4
1.) Abstimmung über den modifizierten Zahlungsplan
2.) Allenfalls die Verhandlung über den Antrag auf Einleitung des Abschöfpungsverfahrens.

Der modifizierte Zahlungsplan wird nach Vorliegen bekanntgegeben.
Beschluss vom 24. Juli 2019

Bekannt gemacht am 6. August 2019
Text:
modifizierter Zahlungsplan :
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 29,5 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2.95%; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 6. August 2019

Bekannt gemacht am 14. August 2019
Text:
Der Zahlungsplan wurde neuerlich modifiiziert :
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 28,5 5% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2.855%; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 13. August 2019

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV Europa Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 02.10.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 2. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 27. November 2019
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 26. November 2019

Bekannt gemacht am 31. Dezember 2019
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. Dezember 2019
Ausdruck vom: 23.04.2024 09:30:12 MESZ