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22.04.1989

Bekannt gemacht am 18. Juni 2025
Schuldner:
Doqi
Vorname:
Benjamin
Gastgewerbe
Gmundner Straße 11/4
4840 Vöcklabruck
Gebdat: 22.04.1989
Gewerbestandorte:
4861 Schörfling/Attersee, Hauptstraße 4
4813 Altmünster, Hauptstraße 5
4844 Regau, Regau 7
4860 Lenzing, Oberachmanner Straße 7
Masseverwalter:
SCHILLER Klaus Dr.
Gmundnerstraße 20
4690 Schwanenstadt
Tel.: 07673/6720, Fax: 07673/6720-20
E-Mail: office@kanzlei-schiller.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.06.2025
Anmeldungsfrist: 28.08.2025
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 11.09.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 18. Juni 2025

Bekannt gemacht am 12. September 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 11. September 2025

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2025
Tagsatzung:
Datum: 06.11.2025
um: 15.20 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.

beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 9. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 7. November 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Schuldner hat seinen Sanierungsplan in der Tagsatzung verbessert.

Er lautet nunmehr wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 4 Raten zu je 5 % wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens.
5 % bis 31.10.2026
5 % bis 01.04.2027 und weitere
5 % bis 01.11.2027

Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplans ist, dass das Fehlerfordernis zur Bezahlung sämtlicher Masseforderungen sowie der ersten Barquote, deren Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgen soll, bis 01.12.2025 beim Masseverwalter erliegt.
Dieser Sanierungsplan wurde von den Gläubigern ablehnt. Der Schuldner hat die Erstreckung der Tagsatzung beantragt (§ 148a Abs 1 Z 3 IO).
Beschluss vom 6. November 2025

Bekannt gemacht am 14. November 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 14. November 2025

Bekannt gemacht am 20. November 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 20. November 2025
Ausdruck vom: 28.12.2025 21:01:59 MEZ