BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 7/21i
Schuldenregulierungsverfahren
09.01.1972
Bekannt gemacht am 3. März 2021
- Schuldner:
- Ofner
- Vorname:
- Iris
Pensionistin
Frauengasse 12/2
8750 Judenburg
Gebdat: 09.01.1972
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.03.2021
Anmeldungsfrist: 22.04.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.05.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
5,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,54 %, die erste Teilquote ist innerhalb von
6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquotem jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14 tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§156aAbs. 2IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der bank 99 AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 3. März 2021
Bekannt gemacht am 6. Mai 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 11,50 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 1,15 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der/die Schuldner/in eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 06.05.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Mai 2021
Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.05.2026
Beschluss vom 26. Mai 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 09:57:49 MESZ