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Aktueller Schuldner: Alexander Fuchs, Inh der AF MENSTYLE e.U. Fuchs

466069x 26.01.1983

Bekannt gemacht am 22. Juli 2022
Schuldner:
Fuchs, MBA
Vorname:
Alexander
Handel
Hengsberggasse 20
3400 Klosterneuburg
Gebdat: 26.01.1983
Masseverwalter:
WÖRAN Jakob Mag.
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 01/533 52 72, Fax: 01/533 52 72 15
E-Mail: office@abel-legal.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.07.2022
Anmeldungsfrist: 31.08.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 14.09.2022
um: 13.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 22. Juli 2022

Bekannt gemacht am 25. Juli 2022
Firmenbuchnummer:
FN 466069x
Schuldner:
Alexander Fuchs, Inh der AF MENSTYLE e.U. Fuchs
Hengsberggasse 20
3400 Klosterneuburg
FN 466069x, Gebdat: 26.01.1983
Beschluss vom 22. Juli 2022

Bekannt gemacht am 15. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Dem Schuldner wird über seinen Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eine Frist bis 28.09.2022 eingeräumt.
Beschluss vom 14. September 2022

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 30.11.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Schuldner hat bereits eine Verbesserung des Sanierungsplanes auf eine Sanierugsplanquote von zumindest 28% in Aussicht gestellt, was laut Insolvenzverwalter angemessen und erfüllbar ist. Bei Verringerung der Forderungsanmeldungssumme ist eine entsprechend höhere Quote angemessen.
Text:
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Verhandlungsgegenstand sind darüberhinaus die Bestimmung der Entlohnung des Insolvenzverwalters, der Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sowie der Gerichtsgebühr.
Beschluss vom 14. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 30. November 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 60 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 20 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 10 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 30.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. November 2022

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2024
Beschluss vom 9. Jänner 2023
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:42:34 MESZ