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04.04.1969

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2013
Schuldner:
Zeller
Vorname:
Wolfgang
Rohrer Straße 21/3
3382 Loosdorf
Gebdat: 04.04.1969
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 28.01.2013
Anmeldungsfrist: 20.03.2013
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 03.04.2013
um: 10.30 Uhr
Ort: BG Melk, EG 13
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 28. Jänner 2013

Bekannt gemacht am 3. April 2013
Tagsatzung:
Datum: 08.05.2013
um: 10.45 Uhr
Ort: BG Melk Zimmer EG 13
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,4700% ihrer Forderungen und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,124%; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. April 2013

Bekannt gemacht am 25. April 2013
Verlegung:
Die für den 08.05.2013 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 22.05.2013
um: 11.00 Uhr
Ort: BG Melk Zimmer EG 13

Beschluss vom 24. April 2013

Bekannt gemacht am 22. Mai 2013
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 22.05.2013 eingeleitet.
Beschluss vom 22. Mai 2013

Bekannt gemacht am 13. Juni 2013
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. Juni 2013

Bekannt gemacht am 21. November 2018
Text:
Mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 14.11.2018, GZ 7R 162/18f wurde dem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Melk vom 12.10.2018 NICHT FOLGE GEGEBEN.
Beschluss vom 20. November 2018

Bekannt gemacht am 28. November 2018
Text:
Gegen den Beschluss vom 12.10.2018 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 29. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 29. November 2018
Text:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 12. Oktober 2018
Ausdruck vom: 03.05.2024 12:46:13 MESZ