LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 9/23g
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
228149p
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 228149p
- Schuldner:
- RTi Austria GmbH
Obere Landstraße 19
4055 Pucking
FN 228149p
Rohrtechnik, Baugewerbe
- Masseverwalter:
- SHAMIYEH Peter Dr.
Am Schillerpark, Rainerstraße 6-8
4020 Linz
Tel.: 0732/922 000, Fax: 0732/922 000-210
E-Mail: insolvenz@srr.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- LINDNER Rene Mag.
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732/78 40 80-0, Fax: 0732/78 40 80-4
E-Mail: insolvenz@ra-hlp.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.01.2023
Anmeldungsfrist: 10.03.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 24.03.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 05.05.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 25 %-ige Quote zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Landstraße 76
4020 Linz
2.) KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870
Kaisergasse 16b
4020 Linz
3.) INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER(INNEN)
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
4.) CREDITREFORM - Österreichischer Verband Creditreform
Muthgasse 36-40, Bauteil 4
1190 Wien
5.) Insolvenz-Entgelt-Fonds
Linke Wienzeile 246
1150 Wien
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 16. Jänner 2023
Ausdruck vom: 22.03.2023 04:51:29 MEZ