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329956f

Bekannt gemacht am 31. Mai 2021
Firmenbuchnummer:
FN 329956f
Schuldner:
Kollarits Josef GmbH
Waldgasse 1a
7344 Stoob
FN 329956f
vertreten durch: Jaufer Rechtsanwälte GmbH, 8010 Graz, Glacisstraße 35
Masseverwalter:
Michael WAGNER
Untere Hauptstraße 104
7100 Neusiedl/See
Tel.: 02167/3503, Fax: 02167/3503-3
E-Mail: neusiedl@hbw.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.06.2021
Anmeldungsfrist: 14.06.2021
Tagsatzung:
Datum: 19.07.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: .
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text:
Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.
Tagsatzung:
Datum: 23.08.2021
um: 10.20 Uhr
Ort: Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen drei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
voraussichtl. Ende: 10.50 Uhr
Text:
Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 01.06.2021 ein.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Text:
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.
Beschluss vom 31. Mai 2021

Bekannt gemacht am 2. Juni 2021
Text:
Die Anmeldefrist endet richtig mit: 05.07.2021.
Beschluss vom 2. Juni 2021

Bekannt gemacht am 7. Juni 2021
Text:
Dem Masseverwalter wurde ein Gläubigerausschuss beigeordnet.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband
2.) Österreichischer Verband Creditreform
3.) Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer

Text:
Zu Gläubigerausschusssitzungen werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Text:
Die Schuldnerin hat eine Betriebsstätte in 3500 Krems-Lerchenfeld, Gewerbeparkstraße 6.
Beschluss vom 7. Juni 2021

Bekannt gemacht am 14. Juni 2021
Masseverwalterstellvertreter:
HAJEK JUN., MBA Peter Dr.
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Tel.: +432682/63 108, Fax: +432682/65 640
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
Beschluss vom 14. Juni 2021

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Text:
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 19.07.2021 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 19.07.2021 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden.
Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 19.07.2021 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 19.07.2021 fristauslösend für die 8-Tagesfrist.
Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt.
ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft.
Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 19.07.2021 zugestellt.
Beschluss vom 25. Juni 2021

Bekannt gemacht am 8. Juli 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Unternehmensteilbetriebe 8700 Leoben, Fichtelplatz 15 und 3500 Krems, An der Schütt 14/Top 2
Beschluss vom 8. Juli 2021

Bekannt gemacht am 15. Juli 2021
Text:
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die am 23.08.2021 stattfindenden Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderung der Maskentragepflicht werden fristgerecht in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.
2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen.
Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 15. Juli 2021

Bekannt gemacht am 29. Juli 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Teilbetrieb Verwaltung Ungarn"
Beschluss vom 29. Juli 2021

Bekannt gemacht am 23. August 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten und einer unbedingten Bankgarantie über EUR 70.000.-- einer europäischen Bank zur Finanzierung eines allfälligen Anfechtungsverfahrens des Treuhänders gegen die BKS Bank AG, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 25.10.2021 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt,
b) 5 % binnen 12 Monate ab Annahme
c) 5 % binnen 24 Monate ab Annahme und
d) 5 % binnen 30 Monate ab Annahme.
Für den Fall der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes übergibt die Schuldnerin den Anfechtungsanspruch gegenüber der BKS Bank AG dem Insolvenzverwalter Mag. Michael Wagner, Untere Hauptstraße 104, 7100 Neusiedl/See, als Treuhänder gem. § 157ff IO zur Verwertung.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Beschluss vom 23. August 2021

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 23.08.2021 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Text:
Der Masseverwalter wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 27. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Auftragsbearbeitung, Technik, Montage, Vertrieb, Einkauf und Reinigung
Beschluss vom 28. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 3. November 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 3. November 2021

Bekannt gemacht am 5. Jänner 2022
Text:
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 1830 Grundbuch 33056 Stoob im Betrag von EUR 450.000.-- netto in Schriftform abgehandelt.
Beschluss vom 5. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 24. Februar 2022
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Unternehmensteilbereich Buchhaltung
Beschluss vom 24. Februar 2022

Bekannt gemacht am 26. April 2022
Text:
Gem § 199 Abs 5 IO wird über Antrag des Masseverwalters und mit Genehmigung des Gläubigerausschusses nachstehend angeführter Vermögenswert aus der Konkursmasse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: Anteile der Schuldnerin an der zu HRB 209791 im Handelsregister München eingetragenen Kollarits Deutschland GmbH mit der Geschäftsanschrift Bundesrepublik Deutschland D-80337 München, Lindwurmstraße 5a.
Beschluss vom 25. April 2022

Bekannt gemacht am 31. Mai 2022
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
front desk und Auftragsverrechnung und damit die endgültige Schließung des schuldnerischen Unternehmens
Beschluss vom 31. Mai 2022

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2022
Text:
Anfechtungsverfahren sind anhängig und noch abzuführen und ist der Akt mit Juli 2023 kalendiert.
Beschluss vom 17. Oktober 2022
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:49:52 MESZ