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18.01.1973

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2023
Schuldner:
ERDEM
Vorname:
Ibrahim
Handelsgewerbe
Grüttstraße 11
6890 Lustenau
Gebdat: 18.01.1973
Fischerweg 10 Top 3
6845 Hohenems
Masseverwalter:
Droop Andreas Mag.
Rechtsanwalt
Landstraße 38
6900 Bregenz
Tel.: 05574/73156
E-Mail: office@droop-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.01.2023
Anmeldungsfrist: 09.03.2023
Tagsatzung:
Datum: 23.03.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 27. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 27. Mai 2024
Tagsatzung:
Datum: 12.07.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNr 28-108/909 Anteile an EZ 4857, Gst 1883/9, KG Hohenems, damit untrennbar verbunden Wohnungseigentum an W C 3, wird analog der Bestimmungen der §§ 209 ff. EO die Verteilungstagsatzung anberaumt.
2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben.
3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Beschluss vom 24. Mai 2024

Bekannt gemacht am 18. November 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: ca. 5,4099 %
Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen 14 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung.

Tagsatzung:
Datum: 12.12.2024
um: 10.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 18. November 2024

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2024
Verlegung:
Die für den 12.12.2024, 10.50 Uhr, Verhandlungssaal 123/I. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.01.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock

Beschluss vom 9. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2025
Verlegung:
Die für den 23.01.2025, 09.00 Uhr, Verhandlungssaal 123/I. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.01.2025
um: 11.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stoc

Beschluss vom 17. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 14. Februar 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Danach gelangt eine Quote von ca. 5,4099 % zur Auszahlung
Beschluss vom 24. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 18. März 2025
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Gesamtquote 5,489238 %
Beschluss vom 18. März 2025

Bekannt gemacht am 8. April 2025
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 8. April 2025

Bekannt gemacht am 29. April 2025
Text:
1. Hinsichtlich des nunmehr verfügbaren Guthabens des Schuldners aus der selbstständigen Vorsorge bei der VB V-Vorsorgekasse AG VG 01 infolge Ablauf der Sperrfrist wird gemäß § 138 IO das Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet und der vormalige Masseverwalter Mag. Andreas Droop neuerlich zur Amtsausübung einberufen.
2. Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters Mag. Andreas Droop, Landstraße 38, 6900 Bregenz, vom 28.4.2025 (ON 76) wird gemäß § 138 IO genehmigt.
Danach gelangt eine weitere Quote von 0,631902 % zur Auszahlung.
Beschluss vom 29. April 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:24:40 MESZ