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07.04.1975

Bekannt gemacht am 29. März 2018
Schuldner:
Zeitlhofer
Vorname:
Michael
Angestellter
Leonfeldnerstraße 93
4040 Linz, Urfahr a.d. Donau
Gebdat: 07.04.1975
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Stelzhamerstraße 12/3
4020 Linz
Tel.: 0732/ 60 20 80-0, Fax: 0732/ 60 20 80 20
E-Mail: iv-meusburger@d-ra.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 29.03.2018
Anmeldungsfrist: 14.05.2018
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 216/2. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 536,-- (14x jährlich) über einen Zeitraum von 5 Jahren, derzeit ca. 47,36 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. März 2018

Bekannt gemacht am 4. Juni 2018
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 33,32 %, zahlbar in 5 jährlichen Raten, wobei die erste Rate 4,92 % beträgt und die weiteren 4 gleichen jährlichen Raten je 7,10 % betragen, fällig jeweils zum 04. Juni der Jahre 2019 bis 2023.

Der Schuldner/die Schuldnerin hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplanes bis 04. Juni 2018 zu zahlen.

Bestätigung:
Der am 04.06.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. Juni 2018

Bekannt gemacht am 26. Juni 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.06.2023
Beschluss vom 25. Juni 2018

Bekannt gemacht am 10. Juli 2018
Text:
Es wird wie folgt berichtigt. : Der Schuldner hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 4.Juni 2019 zu bezahlen.
Beschluss vom 9. Juli 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 06:40:25 MESZ