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29.09.1975

Bekannt gemacht am 4. September 2018
Schuldner:
Hofer
Vorname:
Eduard
Sölsnitz 28
8643 Allerheiligen im Mürztal
Gebdat: 29.09.1975
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.09.2018
Anmeldungsfrist: 12.11.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Masseverwalter:
Dr. Michael Axmann
Rechtsanwalt
Kalchberggasse 10
8010 Graz
Tel.: +43 316 832515, Fax: +43 316 816778
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Tagsatzung:
Datum: 26.11.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219,2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 4. September 2018

Bekannt gemacht am 31. Juli 2019
Tagsatzung:
Datum: 17.09.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Tagsatzung zur Verhandlung über die Verteilung des Erlöses der freihändigen Verwertung der Liegenschaft Grundbuch 66220 Oberrakitsch, EZ. 471 im Betrag von EUR 70.000,00
Beschluss vom 30. Juli 2019

Bekannt gemacht am 15. Jänner 2020
Text:
Der neue Zahlungsplan lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 63,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
63,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 6,3 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 14. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 14. April 2020
Text:
Der neue Zahlungsplan lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 82,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
82,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 8,2 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 9. April 2020

Bekannt gemacht am 30. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2020
um: 10.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, VH-Saal A, 2. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 82,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
82,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 8,2 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. April 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 82 % ihrer Forderungen innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 8,2 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 16.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Juni 2020

Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.07.2025
Beschluss vom 7. Juli 2020

Bekannt gemacht am 10. November 2020
Tagsatzung:
Datum: 15.12.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zimmer 219, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 65,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
65,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 6,5 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Übernahme:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird infolge Nichtigkeit des Zahlungsplans wieder aufgenommen.
Beschluss vom 10. November 2020

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2020
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 65 % ihrer Forderungen in 10 Teilquoten zu je 6,5 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 15. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2021
Aufhebung:
Der geänderte Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Ende der Zahlungsfrist: 12.01.2026
Beschluss vom 12. Jänner 2021
Ausdruck vom: 27.04.2024 05:46:01 MESZ