BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 9 S 6/20w
Schuldenregulierungsverfahren
12.02.1978
Bekannt gemacht am 12. März 2020
- Schuldner:
- Stockner
- Vorname:
- Melanie
Wienerstrasse 78
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 12.02.1978
- Text:
- vertreten durch Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstrasse 47
8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.03.2020
Anmeldungsfrist: 08.05.2020
- Tagsatzung:
- Datum: 09.06.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, Erdgeschoss
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 5,06 % zahlbar in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner PORSCHE Inter Auto GmbH & Co KG auf das Gehaltskonto IBAN:AT98 3846 0000 1018 5163 überwiesenen Beträge , sowie über die Familienbeilhilfe, ausbezahlt vom Finanzamt Bruck-Leoben-Mürzzuschlag frei zu verfügen
Beschluss vom 12. März 2020
Bekannt gemacht am 9. Dezember 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 22.12.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht, Verhandlungssaal II; EG
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 1 % zahlbar in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 9. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
als Treuhänder
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 22.12.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 22. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 8. Jänner 2021
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 8. Jänner 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 03:24:06 MESZ