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17.12.1983

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Schuldner:
Theuer
Vorname:
Robert
Seckauerstrasse 12/2/9
8720 Knittelfeld
Gebdat: 17.12.1983
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.05.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 46,99 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
In Form von 60 Teilquoten zu je 0,7832 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Am Schweizer Garten 1, Objekt 2, 1030 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 50,00 % ihrer Forderung, in Form von 60 Teilquoten zu je 0,8333 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von
2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 59 Teilquoten jeweils einen Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen
fällig Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 23.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 11. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.09.2025
Beschluss vom 11. August 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:14:13 MESZ