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555926p

Bekannt gemacht am 25. November 2025
Firmenbuchnummer:
FN 555926p
Schuldner:
Swing Kitchen 012 Uni GmbH
Universitätsring 10
1010 Wien
FN 555926p
Masseverwalter:
TSCHIDERER Michaela MMag.
Tuchlauben 15/Kleeblattgasse 13/11A
1010 Wien
Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99
E-Mail: tschiderer@law.wien
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.11.2025
Anmeldungsfrist: 07.01.2026
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 21.01.2026
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 25. November 2025

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 30. Dezember 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 WIen, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Beschluss vom 29. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 24. März 2026
Tagsatzung:
Datum: 22.04.2026
um: 10.55 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. März 2026

Bekannt gemacht am 18. Mai 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 18. Mai 2026
Ausdruck vom: 14.10.2026 00:38:41 MESZ