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09.09.1980

Bekannt gemacht am 23. November 2022
Schuldner:
ORASCANIN
Vorname:
Ibrahim
Egelseestr. 71a Top 10
6800 Feldkirch
Gebdat: 09.09.1980
Beteiligter:
Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Schuldnervertreter Elke Werle Mag. (FH)
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.11.2022
Anmeldungsfrist: 12.01.2023
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 26.01.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3/Parterre
beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch

Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Der vom Schuldner angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 9,28 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 36 monatlichen Teilquoten zu je 0,26 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender Inhalt" abrufbar.
Beschluss vom 23. November 2022

Bekannt gemacht am 26. Jänner 2023
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 36 monatlichen Teilquoten zu je 2,777 %, wobei die erste Teilquote am 05.03.2023 zur Zahlung fällig wird, die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.

Bestätigung:
Der am 26.01.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 26. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 20. Februar 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.02.2026
Beschluss vom 20. Februar 2023

Bekannt gemacht am 21. Februar 2024
Text:
Der zwischen dem Schuldner und seinen Insolvenzgläubigern am 26.01.2023 abgeschlossene Zahlungsplan ist gemäß § 196 Abs 2 IO nichtig.
Beschluss vom 21. Februar 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:13:35 MESZ