LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 2/25y
Konkursverfahren
626069s
Bekannt gemacht am 7. Jänner 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 626069s
- Schuldner:
- KIZILAY KG
Schöngrabern 143
2020 Schöngrabern
FN 626069s
- Masseverwalter:
- JAHN Michaela Dr.
Trautsongasse 6/5
1080 Wien
Tel.: 01/402 1505, Fax: 01/402 1505 85
E-Mail: kanzlei@trautsongasse.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.01.2025
Anmeldungsfrist: 05.03.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.03.2025
um: 13.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 7. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 20. März 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem Schuldner wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 02.04.2025 eingeräumt.
Beschluss vom 19. März 2025
Bekannt gemacht am 30. Mai 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 25.06.2025
um: 13.20 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 50 %ige Quote zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Insolvenzverwalterin hält auf Grundlage der aktuellen Forderungsanmeldungen jedenfalls eine Quote von 80 % für angemessen und finanzierbar.
Beschluss vom 30. Mai 2025
Bekannt gemacht am 26. Juni 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 23,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 31.07.2025 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 25. Juni 2025
Ausdruck vom: 02.07.2025 09:23:56 MESZ