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27.04.1978

Bekannt gemacht am 15. April 2019
Schuldner:
Janscha
Vorname:
Gerhard Heinrich
derzeit AMS
Traunfeldstraße 44/16
4050 Traun
Gebdat: 27.04.1978
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Neutorgasse 6/2
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04 - 20
E-Mail: iv-meusburger@mv-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2019
Anmeldungsfrist: 13.06.2019
Text:
Dieses Verfahren ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsvVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 107/1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 % ihrer Forderung und zwar in fünf gleich großen Teilgruppen zu je 0,2 % (ergibt in fünf Jahren 1 %). Die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 1.1. der Folgejahre.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2019

Bekannt gemacht am 18. September 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 18. September 2019

Bekannt gemacht am 7. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 23.01.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 107/1.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 % ihrer Forderung und zwar in fünf gleich großen Teilgruppen zu je 0,2 % (ergibt in 5 Jahren 1 %). Die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 1.1. der Folgejahre.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. November 2019

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2020
Verlegung:
Die für den 23.01.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 26.03.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 107/1.Stock

Beschluss vom 20. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 5. Februar 2020
Text:
I) ANORDNUNG DER ZUSAMMENRECHNUNG
Unter Wahrung der bestehenden Rangordnung werden die dem Schuldner gegen die
Drittschuldner
1) Gerhard Mayer, Linke Brückenstraße 2, 4040 Linz
2) Ferat Celik, Andreas-Hofer-Weg 1/7, 4910 Ried
3) AMS Traun, Madlschenterweg 11, 4050 Traun
zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen zusammengerechnet.
II) BESTIMMUNG DER GRUNDBETRÄGE
(ALIQUOTIERUNG, HÖHE DES GRUNDBETRAGS)
Bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrags ist von sämtlichen Drittschuldnern der
allgemeine Grundbetrag nach § 291a Abs 1 EO heranzuziehen. Die unpfändbaren
Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu
gewähren:
1) Gerhard Mayer im Ausmaß von 15 %
2) AMS Traun im Ausmaß von 85 %
Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.
Den Drittschuldnern wird aufgetragen ein Unterschreiten des zu gewährenden unpfändbaren
Grundbetrags dem Gericht bekanntzugeben (§ 292 Abs 3a EO). Als Unterschreiten des
Grundbetrags gilt sinngemäß auch der gänzliche Entfall des Bezugs (Ende des
Dienstverhältnisses). Zur Neuaufteilung der Grundbeträge bedarf es überdies der
Bekanntgabe des aktuellen Einkommens.
III) WIRKSAMKEIT UND DAUER DER ZUSAMMENRECHNUNG
Die Zusammenrechnung gilt für die Dauer dieses Insolvenzverfahrens und eines eventuell
anschließenden Abschöpfungsverfahrens
Beschluss vom 5. Februar 2020

Bekannt gemacht am 11. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
a. ) Die Konkursgläubiger erhalten eine 5,01 %-ige Quote, zahlbar in 5 Jahresraten wie folgt: die erste Rate in der Höhe von 1,01 % ist binnen 12 Monaten ab Annahme des
Zahlungsplanes, die zweite Rate in der Höhe von 1 ,00 % ist binnen 24 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes, die dritte Rate in der Höhe von 1,00 % ist binnen 36 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes, die vierte Rate ist in der Höhe von 1,00 % binnen 48 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes und die fünfte Rate in der Höhe von 1,00 % ist binnen 60 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes zu bezahlen.
b. ) Die Rechte, die Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Regressverpflichtete haben, werden nicht beschränkt.
c. ) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger, mit Ausnahme der Aus- und Absonderungsrechte gemäß § 12a IO werden durch den Zahlungsplan nicht beschränkt.
d. ) Die Massegläubiger werden binnen 12 Monaten befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen und andernfalls sicherzustellen.
e. ) Bei Verzug gilt § 156a (2) IO mit der Maßgabe, dass die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat und eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt wird.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 11. Mai 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt: 6,17 %, zahlbar in fünf gleichen jährlichen Raten, Fälligkeit: jeweils fällig bis 01.07. eines jeden Jahres, beginnend mit 01.07.2021, letzte Rate bis 01.07.2025, bei absolutem Wiederaufleben der Forderungen. Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs. 2 IO.

Bestätigung:
Der am 04.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.07.2025
Beschluss vom 30. Juni 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 20:38:55 MESZ