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124093s

Bekannt gemacht am 14. September 2020
Firmenbuchnummer:
FN 124093s
Schuldner:
Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungs- genossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-
Judengasse 11
7210 Mattersburg
FN 124093s
Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (vormals Commerzbank Mattersburg im Burgenland registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Raiffeisenbank Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach- Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) in 7210 Mattersburg, Judengasse 11 (vormals in 7022 Schattendorf, Hauptstraße 29)
vertreten durch: DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in 1090 Wien, Währinger Straße 2-4
Masseverwalter:
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Hauptstraße 27
7000 Eisenstadt
E-Mail: commerzialbank@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch 1. Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, selbständig vertretungsbefugt, und 2. Dr. Michael Lentsch, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, selbständig vertretungsbefugt
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.09.2020
Anmeldungsfrist: 16.11.2020
Tagsatzung:
Datum: 30.11.2020
um: 10.50 Uhr
Ort: .
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text:
Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.
Text:
Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 15.09.2020 ein.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
ACHTUNG FORDERUNGSANMELDUNGEN: Aus verfahrensautomationstechnischen Gründen sind die Forderungsanmeldungen zur AZ 26 S 60/20f einzubringen.

HINWEIS TELEFONAUSKÜNFTE:Auf dem § 92 Abs 9 BWG basierend sind aus datenschutzrechtlichen und bankwesengesetzlichen Gründen jegliche telefonischen Auskunftserteilungen zu Fragen des Verfahrensablaufes und der Verfahrensabwicklung des gegenständlichen Verfahrens sowohl durch das Gericht als auch durch die Masseverwalterin untersagt. Bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens wenden Sie sich an die Rechtsanwaltschaft, Interessensvertretungen oder bevorrechtete Gläubigerschutzverbände, das sind Alpenländischer Kreditorenverband, Kreditschutzverband von 1870 und Österreichischer Verband Creditreform und für Dienstnehmer Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer.

Schriftverkehr von Parteien oder Verfahrensbeteiligten des Verfahrens mit der Masseverwalterin darf ausschließlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs( ERV) oder über die E-Mail-Adresse commerzialbank@kosch-partner.at erfolgen. Bei E-Mails sind Name, Geburtsdatum, Anschrift bzw. Firma, Unternehmenssitz und Firmenbuchnummer anzugeben, andernfalls das E-Mail keiner Bearbeitung zugeführt wird.
Weitere Informationen sind auch auf der Homepage der Masseverwalterin unter www.kosch-partner.at. Abrufbar.
Die wesentlichen Verfahrensschritte werden in der Insolvenzdatei kundgemacht.
Text:
ACHTUNG FORDERUNGSANMELDUNGEN: Aus verfahrensautomationstechnischen Gründen sind die Forderungsanmeldungen zur AZ 26 S 60/20f einzubringen, wobei auf die Bestimmung des § 92 Abs 9 BWG hingewiesen wird .

In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§257 Abs 3 IO)
Text:
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.
Beschluss vom 14. September 2020

Bekannt gemacht am 21. September 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 21. September 2020

Bekannt gemacht am 3. November 2020
Text:
Die für den 30.11.2020 anberaumten Tagsatzungen finden am Landesgericht Eisenstadt in der Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113 statt.
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Im Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet.
2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 3. November 2020

Bekannt gemacht am 30. November 2020
Beteiligter:
Dr. Helmut PLATZGUMMER Rechtsanwalt

Salztorgasse 2
1010 Wien
Tel.: 235 1000
Text:
Zum besonderen Masseverwalter für die Prüfung der Forderungsanmeldung der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft wurde Dr. Helmut Platzgummer, RA in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt.
Beschluss vom 30. November 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2021
Tagsatzung:
Datum: 17.05.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 1
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen.
2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen.
Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 23. April 2021

Bekannt gemacht am 20. Juli 2021
Text:
Die Masseverwalterin hat die Beitragsberechnung über die Nachschusspflicht der Genossenschafter vorgelegt. Die in der Beitragsberechnung aufgenommenen Genossenschafter, deren Erben und Erbeserben und die Konkursgläubiger können die Beitragsberechnung beim Landesgericht Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 9, 1. Stock, Zimmer 1.203, von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gegen Voranmeldung unter 02682/701/203, einsehen, von ihr Abschrift nehmen und dagegen binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen bei Gericht anbringen. Die Erinnerungen müssen vor der Tagsatzung bei Gericht eingebracht sein. Gemäß § 7 Abs 3 GenIG sind Erinnerungen, womit ein Genossenschafter beantragt, ihn in der Beitragsberechnung überhaupt nicht oder mit einem geringeren Betrage zu berücksichtigen, weil er ganz oder zum Teil außerstande sei, den auf ihn entfallenden Betrag zu leisten, unzulässig.
Tagsatzung:
Datum: 11.10.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 1
Text:
Die Tagsatzung, bei der über allfällige Erinnerungen gegen die Beitragsberechnung der Masseverwalterin gemäß § 6 Abs 1 GenIG verhandelt werden wird, findet am 11.10.2021, 10.00 Uhr, Verhandlungssaal 1 bei diesem Gericht statt.
Text:
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzung nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Genossenschafter, aufgrund von bedingt oder unbedingt abgegebenen Erbserklärungen deren Erben und Erbeserben und die Konkursgläubiger. Zugelassen zur Tagsatzung wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasenschutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderungen hinsichtlich der Maskentragepflicht werden gegebenenfalls rechtzeitig vor der Tagsatzung in der Insolvenzdatei kundgemacht werden und können unter justizonline.at oder www.justiz.edikte.gv.at abgefragt werden.
2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Konkursgläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen.
Pro Genossenschafter, Erben, Erbeserben und Konkursgläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Genossenschafter, dessen Erben, Erbeserben oder der Konkursgläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ derselben, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Von Genossenschaftern, Erben, Erbeserben oder Konkursgläubigern andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 20. Juli 2021

Bekannt gemacht am 16. September 2021
Text:
Aufgrund der 8. Novelle zur 2.COVID-19-Öffnungsverordnung vom 13.09.2021, BGBl II 394/2021 besteht für die Tagsatzung vom 11.10.2021 permanente FFP2-Masken-Tragepflicht. Die FFP2-Masken sind mitzubringen.
Beschluss vom 16. September 2021

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2021
Tagsatzung:
Datum: 06.12.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 1
Text:
Die Tagsatzung zur Verhandlung über die Erinnerungen gegen die Beitragsberechnung der Massverwalterin wird erstreckt auf den 06.12.2021, 10.00 Uhr bei diesem Gericht, Saal 1. Die erstreckte Tagsatzung dient AUSSCHLIESSLICH der Verhandlung über die Beweismittel derjenigen Personen, die in der Tagsatzung am 11.10.2021 die Beweismittel zum Beweis ihres Erinnerungsvorbringens nicht vorgelegt haben und ihre Erinnerungen nicht zurückgezogen haben.
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzung nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Genossenschafter, aufgrund von bedingt oder unbedingt abgegebenen Erbserklärungen deren Erben und Erbeserben und die Konkursgläubiger. Zugelassen zur Tagsatzung wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderungen hinsichtlich der Maskentragepflicht werden gegebenenfalls rechtzeitig vor der Tagsatzung in der Insolvenzdatei kundgemacht werden und können unter justizonline.at oder www.justiz.edikte.gv.at abgefragt werden.
2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Konkursgläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen.
Pro Genossenschafter, Erben, Erbeserben und Konkursgläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Genossenschafter, dessen Erben, Erbeserben oder der Konkursgläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ derselben, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Von Genossenschaftern, Erben, Erbeserben oder Konkursgläubigern andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 11. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2021
Text:
Die amtswegig berichtigte Beitragsberechnung der Masseverwalterin über die Nachschusspflicht der Genossenschafter wird genehmigt.Gemäß § 8 Abs 1 GenIG ist eine Ausfertigung der mit der gerichtlichen Genehmigung versehenen Beitragsberechnung der Masseverwalterin und dem Vorstand zuzustellen. Eine weitere Ausfertigung ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereitzuhalten. Gem. § 8 Abs 2 GenIG werden die Genossenschafter und die Konkursgläubiger aufmerksam gemacht, daß die genehmigte Beitragsberechnung bei Gericht, bei der Masseverwalterin und beim Vorstand eingesehen werden kann. Eine Ausfertigung der genehmigten Beitragsberechnung ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereit gehalten. Die Genossenschafter und die Konkursgläubiger werden gemäß § 8 Abs 2 GenIG darauf aufmerksam gemacht, dass die genehmigte Beitragsberechnung beim Landesgericht Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 9, 1. Stock, Zimmer 1.203, von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gegen Voranmeldung unter 02682/701/203, eingesehen werden kann.
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gemäß § 8 Abs 3 GenIG ist die gerichtlich genehmigte Beitragsberechnung nach Ablauf des 14. Tages, von der öffentlichen Bekanntmachung an, vollstreckbar. Gemäß § 9 Abs 1 GenIG können die Genossenschafter die genehmigte Beitragsberechnung durch Rekurs anfechten Infolge der Erhebung des Rekurses kann gemäß § 9 Abs 2 GenIG die Aufschiebung der Exekution angeordnet werden. Gemäß § 10 Abs 1 GenIG hat die Masseverwalterin die Beiträge einzubringen, sobald die Beitragsberechnung vollstreckbar geworden ist. Gemäß § 10 Abs 2 GenIG sind Beiträge, deren Vorschreibung angefochten wurde, von der Insolvenzverwalterin bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtung zurückzubehalten.
Beschluss vom 15. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2022
Text:
Der Beschluss mit dem die amtswegig berichtigte Beitragsberechnung der Masseverwalterin genehmigt wurde ist vollstreckbar.
Beschluss vom 07.01.2022
Beschluss vom 7. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 11. Mai 2022
Text:
Der Masseverwalterin wurde ein Gläubigerausschuss beigeordnet.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband
2. Kreditschutzverband von 1870
3. Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer
4. Österreichischer Verband Creditreform
5. Finanzprokuratur
6. Österreichische Gesundheitskasse
7. Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Text:
Zu Gläubigerausschusssitzungen werden Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs- Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.
Beschluss vom 11. Mai 2022

Bekannt gemacht am 28. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 20.03.2023
um: 11.25 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar:
1. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen.
Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen.
2. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.
Beschluss vom 28. Februar 2023

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2023
Text:
Die Masseverwalterin hat zu ON 188 ihren 4. Bericht erstattet. Der Akt ist mit November 2024 kalendiert.
Beschluss vom 15. Dezember 2023
Ausdruck vom: 19.04.2024 12:21:20 MESZ