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02.03.1964

Bekannt gemacht am 10. Oktober 2019
Schuldner:
YÜKSEL
Vorname:
Ibrahim
dzt. Bezieher von Arbeitslosengeld
Perger Straße 14a/1
4311 Schwertberg
Gebdat: 02.03.1964
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.10.2019
Anmeldungsfrist: 18.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 09.12.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 36, Obergeschoß
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
monatlich EUR 81,00 x 12 mal/jährlich x 5 Jahre, abzüglich offener Verfahrenskosten, ca. Quote: 14,49 %.
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs. 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote, bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
UID-Nummer: ATU 56591744
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 09.12.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 9. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Text:
Die Schlussverteilung wurde vom Gericht - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie der Schulderin/des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt.
Die Verteilungsquote beträgt: 4,67 %.
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2023
Schuldner:
YÜKSEL
Vorname:
Ibrahim
Dienstnehmer
Semmelweisstraße 58/IV/13
4020 Linz
Gebdat: 02.03.1964
aktuelle Anschrift
Beschluss vom 28. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2025
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 7. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2025
Text:
Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. Jänner 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:12:41 MESZ