HG Wien (007), Aktenzeichen 4 S 172/25h
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
513885p
Bekannt gemacht am 3. Dezember 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 513885p
- Schuldner:
- backbone.one GmbH
Ullmannstraße 16
1150 Wien
FN 513885p
- Masseverwalter:
- REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5
E-Mail: office@reisch.law
- Masseverwalterstellvertreter:
- HAMPEL Georg Mag.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00 5
E-Mail: office@reisch.law
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.12.2025
Anmeldungsfrist: 09.02.2026
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.02.2026
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1607/16. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 13.04.2026
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi. 1607/16. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen
24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 3. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 16. Dezember 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
- Business Development und Partner Success Management
- Backend Development
- User Interface/User Experience
Beschluss vom 15. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 23. Februar 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 23. Februar 2026
Bekannt gemacht am 14. April 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
- eine Barquote von 8 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes;
- weitere je 6 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote,
die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die
Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei
Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren
Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 11.5.2026 beim Insolvenzverwalter zu erlegen.
Beschluss vom 13. April 2026
Bekannt gemacht am 12. Mai 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 13.04.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Mai 2026
Bekannt gemacht am 2. Juni 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.04.2028
Beschluss vom 2. Juni 2026
Ausdruck vom: 12.10.2026 08:33:49 MESZ
