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13.01.1960 früherer NameMittererMarianne

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2019
Schuldner:
Mitterer-Huber
Vorname:
Marianne
Früherer Name: Mitterer, Marianne
Steinfeldgasse 19/4
8020 Graz
Gebdat: 13.01.1960
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.12.2019
Anmeldungsfrist: 10.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.04.2020
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 45,83 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
45,83 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 halbjährliche Teilquoten zu je 4,583 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 18. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 07.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 30. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2020
um: 08.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 45,83 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
45,83 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 halbjährliche Teilquoten zu je 4,583 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 45,83 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 halbjährliche Teilquoten zu je 4,583 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 16.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Juni 2020

Bekannt gemacht am 6. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.07.2025
Beschluss vom 3. Juli 2020
Ausdruck vom: 16.04.2024 21:46:19 MESZ