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10.10.1987

Bekannt gemacht am 7. Dezember 2020
Schuldner:
Huber
Vorname:
Michael
Erdbau
Oberbichl 743
6284 Ramsau im Zillertal
Gebdat: 10.10.1987
Masseverwalter:
Mag. Bettina PRESL Rechtsanwalt
Franziskusweg 10
6263 Fügen
Tel.: +43(0)5288 / 64 0 30
E-Mail: office@rechtsanwalt-presl.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.12.2020
Anmeldungsfrist: 11.01.2021
Tagsatzung:
Datum: 25.01.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 212 - 2. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 7. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2021
Text:
Der Schuldner zieht seinen Sanierungsplanantrag in der Tagsatzung vom 25.01.2021 zurück.
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2021
Text:
Die Zurückziehung des Sanierungsplanantrages wurde irrtümlich eingetragen.
Es besteht kein Sanierungsplanantrag.
Beschluss vom 27. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 16. Februar 2021
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Masse erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 3 Jahren (vgl. § 11 a des 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz vom 08.02.2021). Die erste Rate wird sechs Monate nach rechtskräfitger An-nahme des Sanierungsplanes, die zweite Rate in weiteren 12 Monaten, die dritte in 18 Monaten, die vierte in 24 Monaten, die fünfte in 30 Monaten und die sechste Rate in 36 Monaten bezahlt.
Beschluss vom 16. Februar 2021

Bekannt gemacht am 15. März 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 34%, wovon 4% binnen 14 Tagen als Barquote durch die Insolvenzverwalterin zur Auszahlung gelangt, die restl. 30 % sind binnen 3 Jahren in 6 gleichen halbjährlichen Raten zu leisten. Die 1. Rate ist am 14.9.2021 u.die letzte am 14.3.2024 fällig.
II. Sollte die sicherzustellende Quote für die Gläubigerin ON 20 frei werden, werden vom freiwerdenden Quotenbetrag 50% als Superquote an die Gläubiger mit festgestellten Forderungen ausbezahlt. Die weiteren 50% gehen an den Schuldner.
III. Die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Bettina Presl wird zur Treuhänderin zur Überwachung des Sanierungsplanes bestellt.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.03.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Gemäß § 152 IO.
Beschluss vom 15. März 2021

Bekannt gemacht am 1. April 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.03.2024
Rechtskräftig mit 29.03.2021.
Beschluss vom 1. April 2021

Bekannt gemacht am 3. April 2024
Überwachung:
Die Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans wird beendet.
Beschluss vom 3. April 2024

Bekannt gemacht am 22. April 2024
Überwachung:
Die Beendigung der Überwachung ist rechtskräftig.
Rechtskräftig seit 17.04.2024.
Beschluss vom 22. April 2024
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:59:27 MEZ