LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 7/26k
Konkursverfahren
270332y
Bekannt gemacht am 19. Jänner 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 270332y
- Schuldner:
- EITEK GmbH vormals: MAGNA Beteiligung (Austria) GmbH, Antolin Austria Holding GmbH, Ebergassing Interior Technik GmbH
Götzendorfer Straße 3-5
2435 Ebergassing
FN 270332y
- Sanierungsverwalter:
- SCHMIDT Matthias Dr.
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3
1100 Wien
Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99
E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
- Sanierungsverwalterstellvertreter:
- PODOSCHEK Christian Mag.
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3
1100 Wien
Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99
E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.01.2026
Anmeldungsfrist: 18.02.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 11.02.2026
um: 14.00 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 04.03.2026
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 15.04.2026
um: 12.15 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzglaubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
- Text:
- Hinweis für alle Verfahrensbeteiligten: E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht werden. Es werden dazu keine Verbesserungsaufträge ergehen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen.
E-Mail-Adresse und Bankverbindung müssen angegeben werden.
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es unter der URL https://justizonline.gv.at einen Vordruck. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO).
Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,- fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 19. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 12. Februar 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 11. Februar 2026
Bekannt gemacht am 16. April 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 22.04.2026
um: 14.00 Uhr
Ort: Saal 16
Sanierungsplantagsatzung - Erstreckung gemäß § 148a Abs 1 Z 1 IO
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die unbesicherten Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote von 30%, zahlbar wie folgt:
a) Eine Barquote von 15% innerhalb von 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b) weitere je 5% innerhalb von 8, 16 und 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
c) Zur Teilfinanzierung der 15% Barquote muss bis spätestens 26.05.2026 von dritter Seite ein Betrag von EUR 2.000.000,00 beim Sanierungsverwalter auf dem Anderkonto eingelangt sein.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2026
Bekannt gemacht am 20. April 2026
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Text:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung abgeändert.
- Masseverwalter:
- SCHMIDT Matthias Dr.
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3
1100 Wien
Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99
E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
- Masseverwalterstellvertreter:
- PODOSCHEK Christian Mag.
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3
1100 Wien
Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99
E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
Beschluss vom 20. April 2026
Bekannt gemacht am 23. April 2026
- Text:
- Der Sanierungsplanvorschlag wurde nicht angenommen. Der Masseverwalter wurde mit der Veräusserung des Unternehmens als Gesamtsache beauftragt.
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Beschluss vom 22. April 2026
Ausdruck vom: 17.10.2026 04:31:03 MESZ
