HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 1/25v
Konkursverfahren
03.09.1975
Bekannt gemacht am 3. Jänner 2025
- Schuldner:
- Siwek
- Vorname:
- Slawomir
Einzelunternehmer
Seitenberggasse 64/13
1160 Wien
Gebdat: 03.09.1975
- Masseverwalter:
- PEICHL Lukas Dr.
Esteplatz 4/13
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.01.2025
Anmeldungsfrist: 20.02.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 06.03.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 3. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2025
- Rekurs:
- Gegen den Eröffnungsbeschluss vom 3.1.2025 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 20. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 26. Februar 2025
- Verlegung:
- Die für den 06.03.2025, 10.00 Uhr, Saal 1712, 17. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 06.03.2025
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Beschluss vom 25. Februar 2025
Bekannt gemacht am 6. März 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 6. März 2025
Bekannt gemacht am 11. April 2025
- Text:
- Dem Rekurs gegen den Eröffnungsbeschluss wurde teilweise Folge gegeben.
Der angefochtene Beschluss wurde dahin abgeändert, dass er durch folgenden Ausspruch ergänzt wird:
"Das Insolvenzverfahren ist ein Partikularverfahren im Sinn des Art 3 Abs 2 und 4 EuInsVO."
Beschluss vom 11. April 2025
Bekannt gemacht am 8. Juli 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 26.08.2025
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 7. Juli 2025
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2025
- Text:
- Frist für Schließung erstreckt auf 30.06.2026 (§ 115 Abs. 4 IO).
Beschluss vom 19. Dezember 2025
Ausdruck vom: 25.08.2026 22:25:40 MESZ
