BG Leopoldstadt (082), Aktenzeichen 15 S 141/18s
Schuldenregulierungsverfahren
02.05.1985
Bekannt gemacht am 14. Dezember 2018
- Schuldner:
- SENGEC
- Vorname:
- Ibrahim
Engerthstraße 110-18/9/20
1200 Wien
Gebdat: 02.05.1985
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.12.2018
Anmeldungsfrist: 06.02.2019
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Die Miet-und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1200 Wien, Engerthstraße 110-118/9/20 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.03.2019
um: 08.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 10,8221 %,
in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 6. März 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 13,85 % in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,1649 %. Die erste Rate ist fällig am 15.4.2019, die weiteren jeweils am 15. der Folgemonate; letzte Rate am 5.3.2026. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 06.03.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2026
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Die Verteilung der Masse erfolgt gemäß Tagsatzungsprotokoll vom 06/03/2019. Die Verteilungsquote beträgt 1,2550 %.
Beschluss vom 6. März 2019
Bekannt gemacht am 25. März 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2026
Beschluss vom 25. März 2019
Ausdruck vom: 09.05.2025 11:17:18 MESZ