BG Wels (512), Aktenzeichen 19 S 3/22x
Schuldenregulierungsverfahren
07.03.1968
Bekannt gemacht am 11. Jänner 2022
- Schuldner:
- Boylu
- Vorname:
- Ibrahim
Arbeiter
Dr.-Arming-Straße 66/4
4600 Wels
Gebdat: 07.03.1968
- Masseverwalter:
- GEUSAU Günter Dr.
Kaiser-Josef-Platz 48/1. Stock
4600 Wels
Tel.: 07242/67 7 31, Fax: 07242/67 7 31-9
E-Mail: lawfirm@ra-geusau.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.01.2022
Anmeldungsfrist: 25.02.2022
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.03.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Bezirksgericht Wels, Saal 12/EG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten EUR 213,50 14 x jährlich, d. s. in 3 Jahren EUR 8.967,00, das entspräche derzeit einer Quote von ca. 3,49 % (der Forderungen laut Gläubigerliste), zahlbar in 3 gleichen jährlichen Teilquoten bzw.-raten, die erste Quotenrate zahlbar innerhalb eines Jahres, die weiteren Teilquoten bzw.-raten innerhalb der weiteren Jahre ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplanes, keine Rate jedoch vor Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Tagsatzung über den Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan
in eventu
Tagsatzung über den Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens mit Abschöpfungsplan
Beschluss vom 11. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 1. Februar 2022
- Text:
- Über Antrag des Schuldners werden mit Zustimmung des Insolvenzverwalters die dem Schuldner gehörenden Liegenschaftsanteile in Grundbuch 51218 Obereisenfeld, EZ 571, BLNr. 316 mit 78/14554 Anteilen und B-LNr. 318 mit 4/14554 Anteilen gemäß §§ 5 Abs. 4, 119 Abs 5 IO aus der Insolvenzmasse ausgeschieden.
Beschluss vom 28. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 17. März 2022
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 6 %, zahlbar in 4 gleichen jährlichen Teilquoten zu je 1,5 %, wobei die erste Quote am 15.03.2023 zur Zahlung fällig wird, die weiteren Teilquoten jeweils zum 15.3 der Folgejahre.
Im Übrigen bleibt der ursprünglich vorgelegte Zahlungsplanvorschlag unberührt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Bestätigung:
- Der am 17.03.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. März 2022
Bekannt gemacht am 5. April 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.03.2026
Beschluss vom 4. April 2022
Ausdruck vom: 09.05.2025 09:50:34 MESZ