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26.01.1981

Bekannt gemacht am 10. Juni 2020
Schuldner:
Kogler
Vorname:
Bianca
Hofgasse 6/4
8230 Hartberg
Gebdat: 26.01.1981
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.06.2020
Anmeldungsfrist: 29.07.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 12.08.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 17,82 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 17,82 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,782 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 10. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Text:
M I T T E I L U N G
M A S K E N P F L I C H T !

In gegenständlicher Insolvenzsache wird bezugnehmend auf die für den 12. August 2020, 09:00 Uhr, Zimmer 101 bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung auf die bestehende
Maskenpflicht wie nachstehend hingewiesen.

Im Bezirksgericht Fürstenfeld ist zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken verpflichtend!
Eine solche Maske ist mitzubringen.
Sollten Sie über keine Maske verfügen, ist ein Tuch oder ein Schal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Da das Bezirksgericht Fürstenfeld nur über ein beschränktes Kontingent an Masken verfügt, wird um Verständnis ersucht, dass eine Ausgabe von Masken nicht garantiert werden kann.

R I S I K O G R U P P E !
Sollten Sie der Risikogruppe angehören, haben Sie dies umgehend unter Vorlage eines ärztlichen Attestes dem Gericht bekannt zu geben, andernfalls eine Nichtteilnahme an der Tagsatzung nicht entschuldigt ist.

ACHTUNG!
Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten. Es ist auch zu sämtlichen Personen im Gerichtsgebäude ein ausreichender Abstand von zumindest 1 Meter einzuhalten.
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 12. August 2020
Bestätigung:
Der am 12.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. August 2020

Bekannt gemacht am 31. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.08.2025
Beschluss vom 31. August 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 09:19:09 MESZ