LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 78/25k
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
536986k
Bekannt gemacht am 6. Mai 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 536986k
- Schuldner:
- BRIGHTCRAFT Capital GmbH
Lendplatz 30
8020 Graz
FN 536986k
vertreten durch den GF Ing. Mario Weissensteiner, geb. 9.3.1973
Nothelferweg 29, 8020 Graz
- Text:
- dieser vertreten durch
Mag. Franz Doppelhofer, RA
Mitterstraße 177, 8055 Seiersberg-Pirka
- Masseverwalter:
- SEIDL David Dr.
Marburger Kai 47
8010 Graz
Tel.: 0316/83 37 77, Fax: 0316/83 37 77-33
E-Mail: d.seidl@grafisola.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.05.2025
Anmeldungsfrist: 17.06.2025
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 01.07.2025
um: 11.10 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II. Stock (Saal "L")
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 05.08.2025
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II. Stock (Saal "L")
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
- Text:
- Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 6. Mai 2025
Bekannt gemacht am 1. Juli 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 1. Juli 2025
Bekannt gemacht am 21. Juli 2025
- Text:
- Modifizierung des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %. Eine erste Teilquote von 10 % ist vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuzahlen, die zweite Teilquote von ebenfalls 10 % ist von der Schuldnerin innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
Beschluss vom 21. Juli 2025
Bekannt gemacht am 4. August 2025
- Verlegung:
- Die für den 05.08.2025, 10.15 Uhr, Zi.Nr. 230/II. Stock (Saal "L") anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.09.2025
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II.Stock, Saal L
Beschluss vom 4. August 2025
Bekannt gemacht am 24. September 2025
- Text:
- Änderung des Sanierungsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %. Eine erste Teilquote von 10 % ist vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuzahlen, die zweite Teilquote von ebenfalls 10 % ist von der Schuldnerin innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %. Eine erste Teilquote von 10 % ist vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuzahlen, die zweite Teilquote von ebenfalls 10 % ist von der Schuldnerin innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 23. September 2025
Bekannt gemacht am 25. September 2025
- Text:
- Der am 23.09.2025 angenommene Sanierungsplan lautet richtigerweise wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtbarquote von 20%, auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans.
Beschluss vom 25. September 2025
Bekannt gemacht am 4. November 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 23.09.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtbarquote von 20%, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans
Das Insolvenzverfahren (Konkursverfahren bzw Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung a u f g e h o b e n .
Beschluss vom 4. November 2025
Bekannt gemacht am 20. November 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.12.2025
Beschluss vom 20. November 2025
Ausdruck vom: 19.10.2026 07:53:01 MESZ
