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09.09.1980

Bekannt gemacht am 19. November 2020
Schuldner:
ORASCANIN
Vorname:
Ibrahim
Gilmstr. 7/6
6800 Feldkirch
Gebdat: 09.09.1980
Beteiligter:
Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Schuldnervertreter Elke Werle Mag. (FH)
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.11.2020
Anmeldungsfrist: 21.01.2021
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 04.02.2021
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal Nr. 3/Parterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.

Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Der vom Schuldner angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 29,32 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 2,93 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von 7 Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie
die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender
Inhalt" abrufbar.
Beschluss vom 19. November 2020

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2021
Text:
Der Schuldner bietet seinen Gläubigern nunmehr folgenden Zahlungsplan an:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20,6% ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 1.127,00 Eur, wobei die erste Teilquote innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 22. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2021
Text:
Der vom Schuldner nunmehr angebotene Zahlungsplan hat folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,98% ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 1.127,00 Eur, wobei die erste Teilquote innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 27. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 4. Februar 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 12 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,75 %, wobei die erste Teilquote am 20.09.2021 zur Zahlung fällig wird, die weiteren 11 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 04.02.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Text:
Der vom Gericht erstellte Verteilungsentwurf wird den Gläubigern zur Kenntnis gebracht. Diese erhalten 0,1435% ihrer festgestellten Forderungen.
Beschluss vom 4. Februar 2021

Bekannt gemacht am 26. Februar 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.02.2027
Aufgrund des Verteilungsentwurfes ON 27, gegen den keine Erinnerungen vorgebracht wurden, wird die Auszahlung der Insolvenzmasse lt. Verteilungsentwurf angeordnet.
Beschluss vom 26. Februar 2021
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:13:34 MESZ